Betreutes Wohnen Im Wohngruppenmodell bildet der gemeinschaftlich genutzte Raum den Mittelpunkt des Alltags und des Zusammenlebens. Hier finden informelle Begegnungen und gemeinsame Aktivitäten statt. Der private Rückzugsraum besteht aus dem eigenen Zimmer oder Studio der Bewohnenden. Alle weiteren Bereiche des Hauses, darunter der Innenhof, der Garten und das umliegende Gelände, stehen allen Bewohnenden zur freien Nutzung zur Verfügung. Das betreute Wohnen dient der Unterstützung und Förderung von Menschen, die in ihrer selbstständigen Lebensführung begleitet werden. Ein zentraler Bestandteil des Angebots ist die personzentrierte Alltagsbegleitung. Sie orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Bewohnenden und unterstützt sie insbesondere in den Bereichen Haushaltsführung, Alltagsorganisation und soziale Teilhabe.
Mitwirkungspflicht der Bewohnenden:
Erstellung der Ziel-, Krisen- und Notfallplanung mit der Bezugsperson
Zusammenarbeit mit dem Betreuungsteam
Case Management: Individuelle Begleitung durch die Bezugsperson (Vertrauensperson) aus dem Care Management Team: Fallführung, Erfassung der Bedürfnisse und Ressourcen, Führen des Dossiers, Informationsaustausch mit involvierten Fachpersonen, Organisation von Standortgesprächen, Zielevaluation und Berichterstattungen.
Dienstleistungen in der Betreuung (Liste nicht abschliessend):
Personenzentrierte Alltagsbegleitung
Unterstützung bei der Terminwahrnehmung
Individuelles Krisen- und Notfallmanagement in Zusammenarbeit mit Behörden und Kliniken
Unterstützung bei der Suche nach einer externen Tagesstruktur/Arbeit/Ausbildung
Unterstützung beim Aufbau des sozialen Netzes
Teilnahme an internen und externen Aktivitäten
Kost und Logis:
Vollpension inkl. Zwischenverpflegung
Möblierte Einzelzimmer oder eigenes Studio (1.5-Zimmerwohnung)
TV- und Internetzugang
Benutzung Geräte und Material aus Hauswirtschaft und Hotellerie
Grundreinigung: allgemeine Räume und Nasszonen (Studios ausgeschlossen)
Administration: Administrative Aufgaben im Zusammenhang mit dem Case-Management (Eintritt, Aufenthalt, Austritt), auch mit der Verwaltung des Taschengeldes und der Erstellung der Kostgeldrechnung.